Residenzstipendien

Von Leipzig bis nach New York vergibt die Kulturstiftung in Kooperation mit ihren weltweiten Partnerinstitutionen jedes Jahr bis zu zehn Residenzstipendien. Die Arbeitsaufenthalte an renommierten Kulturinstitutionen ermöglichen sächsischen Künstlerinnen und Künstlern einen Orts- und Perspektivenwechsel. Neben einer monatlichen Stipendienförderung werden ihnen kostenlos Räumlichkeiten für die Realisierung ihres Arbeitsvorhabens zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus agiert die Kulturstiftung als Gastgeberin für drei internationale Stipendienprogramme im Freistaat Sachsen und informiert über die Auslandsstipendien von Bund und Ländern.

Förderprofil

Sparten

Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film

Länder

Deutschland, Polen, Tschechien, Ungarn, China, Vietnam, USA

Stipendiendauer

zwischen 2 und 6 Monaten, je nach Residenzprogramm

Antragszeitraum

15. Mai bis 1. Juli für ein Stipendium im Folgejahr

Antragstellung

Online-Formular

Was wird gefördert?

Mit der Vergabe eines Stipendiums fördert die Kulturstiftung hervorragende künstlerische Einzelleistungen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes Arbeitsvorhaben. Kriterien für die Förderung sind insbesondere die Aussagekraft des eingereichten Arbeitsvorhabens sowie die Qualität der vorgelegten Arbeitsproben. Die Stipendien werden ausschließlich personenbezogen vergeben.

Welche Residenzprogramme gibt es?

Die Kulturstiftung vergibt Stipendienplätze in New York/ USA, Columbus/ USA, Hanoi/ Vietnam bzw. Peking/ China, Alte Baumwollspinnerei/ Leipzig, Prag/ Tschechische Republik, Pécs/ Ungarn und Breslau/ Polen. Jedes Programm hat eigene Konditionen und entsprechend dem Stipendienort und den beteiligten Partnern ein eigenes Profil. Übersichten zu den Programmen finden Sie in der Übersicht unten.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Meisterschülerinnen und Meisterschüler können eine Bewerbung einreichen. 
Künstlerinnen und Künstler, die in der Vergangenheit bereits ein Arbeits-, Reise- oder Residenzstipendium der Kulturstiftung erhalten haben, sollten frühestens zwei Jahre nach Ablauf des gewährten Stipendiums erneut einen Stipendienantrag einreichen. 

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Ausgeschrieben sind die Stipendien jeweils für das Folgejahr. Das Online-Formular wird jeweils ab dem 15. Mai auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt. Für alle Stipendien der Kulturstiftung endet die Bewerbungsfrist am 1. Juli.

Kann man sich gleichzeitig um mehrere Stipendien bewerben?

Pro Jahr und Person kann nur ein Stipendienantrag bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Das heißt, es kann entweder ein Arbeits-, ein Reise- oder ein Residenzstipendium beantragt werden.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Der Antrag erfolgt über ein Online-Formular, das spätestens am Tag des Antragsschlusses bis 23.59 Uhr übermittelt werden muss. In diesem Formular werden alle relevanten Angaben abgefragt. Zudem sind dem Antrag eine ausführliche Beschreibung des Arbeitsvorhabens (3-5 Seiten), eine Vorstellung der Bewerberin/des Bewerbers, ein Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (Kopie Personalausweis/ Aufenthaltsbescheinigung) sowie aussagekräftige Arbeitsproben beizufügen. Zudem ist ein Motivationsschreiben für den Aufenthalt am jeweiligen Residenzort erforderlich. Weitere Informationen zum Online-Antrag finden sich in unserer Förderfibel.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Die Vergabe eines Stipendiums ist an die Bedingung gekoppelt, dass von einer anderen Institution während des Stipendienzeitraums keine analoge Förderung gewährt wird. Die Abtretung von Fördermitteln an Dritte ist ausgeschlossen. Arbeitsvorhaben, die im Rahmen eines früheren Antrags auf ein Stipendium bereits durch den Vorstand abgelehnt worden sind, dürfen grundsätzlich nicht noch einmal eingereicht werden.

Wer entscheidet über die Förderung?

Einen Monat nach Antragsschluss beraten unabhängige Fachbeiräte über die eingegangenen Anträge und sprechen dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand im November die Förderentscheidungen. Kurz darauf wird den Antragstellerinnen und Antragstellern die Entscheidung postalisch mitgeteilt.

Wie geht es im Fall der Förderung weiter?

Spricht der Vorstand der Kulturstiftung sich für eine Förderung in Form eines Stipendiums aus, erhält die Antragstellerin/ der Antragsteller zunächst einen Zwischenbescheid. Mit diesem Schreiben wird sie/ er über die in Aussicht gestellte Förderung informiert und um Rücksprache mit der Kulturstiftung zur individuellen Planung des Residenzstipendiums gebeten. Sobald alle notwendigen Information vorliegen, kann die Kulturstiftung den Zuwendungsbescheid ausstellen. Dieser umfasst alle Festlegungen zur bewilligten Förderung und wird innerhalb eines Monats nach Zugang bestandskräftig.

Was ist das Stipendium + X?

Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung und Eltern, die ihren Residenzaufenthalt in Begleitung ihrer minderjährigen Kinder antreten möchten, können im Fall der Gewährung eines Residenzstipendiums den Zuschuss „Stipendium + X“ beantragen. Dieser Zuschuss kann beispielsweise für Assistenzleistungen, für erhöhte Reise- und Lebenshaltungskosten oder eventuell anfallende Zusatzgebühren für Begleitpersonen am Residenzort eingesetzt werden. Er kann nach dem Erhalt des Zwischenbescheids formlos per E-Mail mit einer entsprechenden Begründung bei der Kulturstiftung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt in der Regel maximal 200 Euro pro Monat.

Wie wird das Stipendium ausgezahlt?

Die Auszahlung der bewilligten Förderung muss beantragt werden. Dafür liegt dem Zuwendungsbescheid eine „aktive Zahlungsaufforderung“ bei. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die Kulturstiftung übermittelt werden. Die Zuwendung kann regulär frühestens einen Monat nach Zugang des Zuwendungsbescheids ausgezahlt werden. Wenn die erste Auszahlung früher erfolgen soll, muss der Zahlungsaufforderung eine Rechtsbehelfsverzichtserklärung beigefügt werden. Residenzstipendien werden als nicht rückzahlbare Zuwendung, in der Regel in monatlichen Raten, ausgezahlt. Reisekosten werden nach vorheriger Abstimmung mit der Kulturstiftung und nach Vorlage einer entsprechenden Reisekostenabrechnung erstattet.

Was ist nach dem Stipendium zu tun?

Nach dem Stipendium ist der Kulturstiftung ein ausführlicher Sachbericht über die Arbeit an dem geförderten Vorhaben vorzulegen (ca. 2-3 Seiten). Im Sachbericht sollte u. a. auf folgende Punkte eingegangen werden: Welche Ziele und Erwartungen haben Sie mit dem Stipendium verbunden und wie verlief die Umsetzung Ihres Arbeitsvorhabens? Inwiefern haben sich Ihre künstlerischen Positionen weiterentwickelt und welche Perspektiven sehen Sie für die entstandenen Arbeiten? Bei einem Residenzstipendium ist mit dem Sachbericht auch der ausgefüllte Evaluationsbogen zu Aufenthalt und Betreuung einzureichen. Sollten im Rahmen des Stipendiums Arbeitsergebnisse entstanden sein (z.B. Drehbücher, Filme, Publikationen), so sind dem Sachbericht Belegexemplare beizufügen. 

Unsere Residenzstipendien im Überblick

Osteuropa-Stipendien

Jedes Jahr vergibt die Kulturstiftung bis zu drei Residenzstipendien an sächsische Autorinnen und Autoren. Sie können sich für einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt am Edith-Stein-Haus in Wrocław/Breslau in Polen, am Prager Literaturhaus in der Tschechischen Republik oder bei VerArtis im ungarischen Pécs bewerben. 

Weitere Informationen

Austauschprogramm mit dem Greater Columbus Arts Council in Columbus, Ohio

Ein 1994 ins Leben gerufenes internationales Austauschprogramm zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Greater Columbus Arts Council in Columbus, Ohio bietet jedes Jahr zwei Stipendiaten aus Sachsen die Chance, für je drei Monate in den USA zu leben und vor Ort ihre Projekte umzusetzen. Das Stipendium ist offen für die Sparten Bildende Kunst, Film, Darstellende Kunst, Musik sowie für Künstlerinnen und Künstler, die spartenübergreifend arbeiten.

Weitere Informationen

International Studio & Curatorial Program in New York City

Das ISCP ist das erste und bis heute bekannteste Artist-in-Residence Programm in den Vereinigten Staaten. Im Rahmen eines sechsmonatigen Aufenthalts beziehen Bildende Künstlerinnen und Künstler ein eigenes Studio in Brooklyn und können sich im Rahmen von zahlreichen Veranstaltungsangeboten mit der Kunstszene vor Ort vernetzen.

Weitere Informationen

Residenzprogramme in China und Vietnam

Mit zwei Stipendienprogrammen in Hanoi und Peking setzt sich die Kulturstiftung für den Ausbau des künstlerischen und kulturellen Austauschs mit Vietnam und China ein. Künstlerinnen und Künstler unterschiedlicher Sparten haben die Chance, vor Ort für drei Monate in einem Atelier zu arbeiten und sich mit der lokalen Kunstszene auseinanderzusetzen. Das Programm wird in Kooperation mit den dortigen Goethe-Instituten durchgeführt.

Weitere Informationen

Atelierstipendium in der Leipziger Baumwollspinnerei

Manchmal braucht es für einen Perspektivenwechsel nicht gleich ein anderes Land, sondern einfach nur einen anderen Ort und ein großzügiges Atelier. Unter dem Motto "Heimspiel" vergibt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in Kooperation mit dem Halle 14 e.V. an Bildende Künstlerinnen und Künstler jährlich ein dreimonatiges  Atelierstipendium in der Baumwollspinnerei Leipzig.

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Die Kulturstiftung als Gastgeberin

Residenzprogramm für internationale Übersetzerinnen und Übersetzer

Gemeinsam mit dem Goethe-Institut und der Alfred Toepfer Stiftung bietet die Kulturstiftung des Freistaates Sachen professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern, die deutschsprachige Literatur in eine Fremdsprache übersetzen, die Möglichkeit eines sechswöchigen Arbeitsaufenthalts in Dresden-Hellerau. Betreut werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten durch die Kulturstiftung. 

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Residenzprogramm für Kuratorinnen und Kuratoren

Zusammen mit der Galerie für Zeitgenössische Kunst in Leipzig (GfZK) vergibt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen jährlich an junge Kuratorinnen und Kuratoren aus dem Ausland ein zwölfmonatiges Stipendium in der GfZK.

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Austauschprogramm zwischen Columbus, Ohio und dem Freistaat Sachsen

Im Rahmen des internationalen Künstleraustausches zwischen dem Greater Columbus Arts Council und der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen haben jedes Jahr zwei Bildende Künstlerinnen und Künstler aus Columbus, Ohio die Möglichkeit, nach Dresden zu reisen und für jeweils drei Monate in einem Atelier zu arbeiten. Langjähriger Kooperationspartner vor Ort ist das Kunsthaus Raskolnikow in der Dresdner Neustadt.

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Die Auslandsstipendien von Bund und Ländern

Rom, Venedig und Paris

Die Bundesrepublik Deutschland fördert zusammen mit den Ländern außergewöhnlich qualifizierte und begabte deutsche Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik durch die Vergabe von Studienaufenthalten in Rom, Venedig und Paris. Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen arbeitet eng mit den zuständigen Partnern zusammen und berät sächsische Künstlerinnen und Künstler bei der Bewerbung.

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Ansprechpartnerinnen

Frances Lorenz
  • Frances Lorenz
  • Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
  • T +49 (0)351 - 88 48 029
  • M frances.lorenz@kdfs.de
Alexandra Meißner
  • Alexandra Meißner
  • Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programmbereich
  • T +49 (0)351 - 88 48 015
  • M alexandra.meissner@kdfs.de

Weitere Stipendien der Kulturstiftung